Lässt sich eine Lebensversicherung rückabwickeln?

Widerruf der Lebensversicherung – Warum?

Das niedrige Zinsniveau, welches sich schon länger in Deutschland eingependelt hat, ist für viele Versicherungsnehmer ein Dorn im Auge. Oft fällt es sogar schwer, überhaupt den garantierten Zinssatz zu erwirtschaften. Laut einer Analyse der Ratingagentur Assekurata, liegen einige Unternehmen, im Durchschnitt, mit ihrer Rendite sogar unter dem Garantiezins. Dadurch haben Versicherungsnehmer natürlich die Gefahr, einer ausbleibenden Rendite. Zudem ist es ärgerlich, viel Geld ohne Wertsteigerung anzulegen.

Der Hauptgrund dafür, dass Versicherungsnehmer ihre Policen widerrufen wollen, ist also der niedrige Zinssatz und die ausbleibende Rendite.

Ist die Rückabwicklung möglich?

Es gibt ein gerichtliches Urteil, vom 7. Mai 2014, welches besagt, dass Versicherungspolicen widerrufen werden können, solange keine gültige Widerrufserklärung vorhanden ist. Dies gilt für jeden, der zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat und nicht ausreichend über die Folgen eines Widerrufs aufgeklärt wurde. In diesem Fall, hätte der Versicherungsnehmer Anspruch, auf alle bisher geleisteten Versicherungsbeiträge.

Ansonsten ist ein Widerruf natürlich auch möglich, allerdings immer mit gewissen Konsequenzen verbunden.

Rückabwicklung der Lebensversicherung – Folgen

Im Falle eines Widerrufs, muss das Versicherungsunternehmen alle bisher eingezahlten Beiträge zurückerstatten. Von diesem Gesamtbetrag, dürfen keine weiteren kosten oder Gebühren abgezogen werden. Der Gesamtbeitrag, wird von dem Versicherungsunternehmen mit einem Prozentsatz verzinst, welcher ca. 5% über dem Basiszinssatz liegt, welcher für das jeweilige Jahr gilt. Dadurch ist die Rendite beim Widerruf, in den meisten Fällen höher, als wenn die Police ordnungsgemäß ausgelaufen wäre.

Jedoch darf der Versicherer von dem Gesamtbetrag ein Betrag abziehen, welcher der Höhe des Risikos, welches für den Versicherungsnehmer getragen wurde, entspricht. Dies kann zum Beispiel bei einer eingebundenen Berufsunfähigkeitsversicherung oder Todesfallschutz der Fall sein. Dieser Risikobeitrag würde der Versicherung aber auch bei einer Fortführung des Vertrages zustehen.

Tipp: Falls nicht vorhanden, sollte vor dem Widerruf einer Lebensversicherung unbedingt eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Denn der Versicherungsfall tritt erst durch die Ablehnung des Versicherungsunternehmens ein, was wiederum erst nach dem Widerruf der Lebensversicherung geschieht. Die dabei entstehenden, gerichtlichen Kosten und Honorare für den Rechtsanwalt, würden dann von der Rechtsschutzversicherung getragen werden. Hier lohnt es sich auch oft im Onlinevergleich Versicherungen zu vergleichen, um schnell die passende Rechtsschutzversicherung zu finden (siehe dazu die Website von http://www.rueckabwicklung24.de/versicherungsvergleich/)